Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juni 2023 die Normenkontrollklage von Ver.di gegen das Land NRW abgewiesen, das seit dem 29. Oktober 2019 mittels einer Ausnahmeregelung die in Deutschland nicht gestattete Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken erlaubt.

Das begrüßenswerte Urteil macht deutlich: öffentliche Bibliotheken sind wichtige öffentliche Orte, die auch und gerade an Sonntagen für die Bevölkerung zugänglich sein müssen. Bibliotheken sind viel genutzte, niedrigschwellige Orte der Kulturvermittlung und Wissensaneignung, die Begegnung ermöglichen und sozialen Austausch fördern. Viele Menschen mit einem vollen Alltag haben nur am Wochenende Zeit für einen Bibliotheksbesuch. Auch macht es wenig Sinn, Bibliotheken anders als Museen, Theater oder Opernhäusern zu behandeln, die selbstverständlich sonntags öffnen können.

Eine bundeseinheitliche Regelung für die Bibliotheken wäre daher wünschenswert und wir werden uns weiterhin für die im Koalitionsvertrag angestrebte Ermöglichung der Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken einsetzen, die auch vom Deutschen Bibliotheksverband (dbv) gefordert wird.

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