Das Filmförderungsgesetz (FFG) hat das Ziel die deutsche Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films zu stärken. Konzipiert wurde es als Solidarsystem. Alle Wirtschafts-zweige, die vom Film profitieren, sollen in den Fonds der Filmförderungsanstalt (FFA) einzahlen. Förderungen aus dem Fonds sind an eine Kinoauswertung gebunden.

Doch die Rahmenbedingungen rund um das Kino und den Kinofilm haben sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Die Digitalisierung verändert stetig Produktionsweisen und Vertriebsstrukturen der Filmbranche, die Pandemie beschleunigte den Prozess und setzt vor allem die Kinos unter Druck, die monatelang geschlossen waren. Für eine lebendige und wirtschaftlich funktionierende Kinokultur brauchen wir neben kommerziell erfolgreichen Mainstreamfilmen auch ungewöhnliche und innovative Filme, bei denen sich Kreativität und künstlerische Freiheit nicht indirekt einem wirtschaftlichen Druck unterordnen.

Der überwiegende Teil der von der FFA geförderten Filme erreicht eine kaum wirtschaftlich erfolgreiche Zielgröße und bleibt weit hinter den allgemeinen Erwartungen national wie international zurück. Das Fördersystem bringt beim Spagat zwischen antizipiertem wirtschaftlichem Erfolg und kreativ-künstlerische Qualität zu viel Mittelmaß hervor.

Der Schwerpunkt der Förderung auf den Produktionsprozess führt zu Quantität statt Qualität.

Die Masse an Inhalten führt dazu, dass viele Filme in kurzen Zeitfenstern im Kino laufen, was wiederum den Zuschauendenzahlen abträglich ist. Durch die ans Kino gebundene Auswertung sind Filme im Kino zu sehen, obwohl nicht jeder Stoff für das Kino gemacht ist und deren Auswertung auf anderen Wegen erfolgreicher wäre. Diese Erkenntnis ist angesichts der Tatsache, dass viel Geld seitens Bund und Länder bereitgestellt wird, unbefriedigend.

Zugleich existiert ein Geflecht aus Fördergremien und anderen öffentlichen sowie privaten Geldgeber*innen, sodass die Entscheidungsprozesse oftmals langwierig und intransparent sind. Die meist geringen Fördersummen erfordern zudem häufig eine Förderkumulation und führen zu einem logistisch aufwändigen, unökologischen sowie künstlerisch oft fragwürdigen „Fördertourismus“.

Um qualitativ hochwertige Filme zu entwickeln und zu produzieren, sowie die Kinowirtschaft und den Film- und Medienstandort Deutschland zu fördern braucht es daher – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einer grundlegenden Überarbeitung der Filmförderung, die Transparenz, Rechtssicherheit, finanzielle Planbarkeit, internationale Vergleichbarkeit, kreative Prozesse sowie eine bürokratische Entlastung in den Mittelpunkt stellt.

Im Rahmen einer umfassenden Reform der Filmförderung, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Entzerrung von Wirtschafts- und Kulturförderung
  • Entwicklung eines filmpolitischen Konzepts, dass die Filmförderungsinstrumente von Bund und Ländern aktualisiert und harmonisiert mit dem Ziel einer gesamtheitlichen Filmförderstruktur
  • Prüfung von steuerlichen Anreizmodellen und/oder Investitionsverpflichtungen
  • Umfassende Evaluation der gesamten Filmbranche, in welcher die Auswirkungen der Digitalisierung, der Marktveränderungen und der Pandemie auf die Branche untersucht werden
  • Etablierung fairer, sachgerechter und transparenter Entscheidungswege
  • Bessere Förderung von Drehbuch- und Stoffentwicklung
  • Bessere Förderung von Fachkräften sowie des Nachwuchses
  • Stärkung von Diversity, Geschlechtergerechtigkeit, Barrierefreiheit sowie Nachhaltigkeit beim Film
  • Sicherung des Kinos als Kulturstandort